Karin`s Musikgarten

Karin´s Musikgarten: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Karin`s Musikgarten und ihren Kunden. Dies schließt auch kostenfreie Aktivitäten wie beispielsweise „Schnupperkurse“ oder „Tag der offenen Tür“ mit ein. Mit der Teilnahme an Aktivitäten der Karin`s Musikgarten hat der Kunde die Gültigkeit der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen-anerkannt.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, es wurde diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.
1.3 Karin`s Musikgarten kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Karin`s Musikgarten gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Karin´s Musikgarten weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht. 1.4 Karin`s Musikgarten kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken
2. Kursprogramm
2.1 Die Kurse sind halbjährlich organisiert: Erstes Halbjahr vom 01.09. bis zum Monatsletzten des Februars des Folgejahres
Zweites Halbjahr vom 01. März – 31. August.
2.2 Ein Einstieg in laufende Kurse ist jederzeit möglich, sofern ausreichend freie Plätze vorhanden sind. Es gilt auch hier die Kursgebührenordnung gemäß §5.
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3. Leistungserbringung
3.1 Der Unterricht findet wöchentlich statt, außer an Feiertagen und in den Schulferien.
3.2 Termine werden gesondert ausgegeben.
4. Anmeldung
4.1 Die Reservierung der Kursplätze richtet sich nach der Reihenfolge bzw. Eingangsdatum Ihrer Anmeldung. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Sollte wegen der großen Nachfrage ein Kurs bereits ausgebucht sein, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung. Die Anmeldung ist verbindlich.
4.2 Ihre Anmeldung zu den Kursen des Veranstalters Karins Musikgarten ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Ein Rücktritt kann jedoch in bestimmten Fällen vorgenommen werden.
4.3 Ihren Rücktritt müssen Sie uns schriftlich per Post oder E-Mail erklären.
4.4 Bei einem Rücktritt fallen, in Abhängigkeit des Rücktrittzeitpunktes, Stornierungskosten an:
mehr als 14 Tage vor Kursbeginn: 10,00 Euro
weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr
nach Kursbeginn: Kursgebühr
Für die Berechnung der Stornierungskosten ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich.
5. Kursgebühren und Vertragslaufzeit
5.1 Jahresvertrag: Der angegebene Monatsbeitrag ist 1/12 des Jahresbeitrags also auch in den Ferien gemäß der Kursgebührenordnung fällig. Sie sind im Voraus zahlbar zum jeweiligen Monatsersten durch selbstständige Überweisung, vorzugsweise per Dauerauftrag, durch den Teilnehmer oder dessen Vertreter. Der Beitrag ist, wie auf dem Anmeldeformular vermerkt, auf das angegebene Konto zu überweisen.
5.2 Die Rechnung wird an die E-Mail-Adresse des Kunden versandt.
5.3 Der Rechnungsversandt erfolgt erst wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
5.4 Erst mit dem Eingang des Beitrags ist ein Platz im Kurs verbindlich reserviert. Bei Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
5.5 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
6. Zahlungsfrist Einzelkurse, Kursblöcke und Veranstaltungen
6.1 Die Kursgebühr/Veranstaltungsgebühr ist im Voraus zu Entrichten. Sie ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb 14 Tagen auf das von Karin Haeschke angegebene Bankkonto zu überweisen.
6.2 Erfolgt die Anmeldung des Kunden 7 Tage vor Kursbeginn oder später, ist die Kursgebühr sofort fällig und zu überweisen.
6.3 Eine Barzahlung ist nicht möglich.
6.4 Wird die Rechnung nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, behält sich Karins Musikgarten vor nach einer Zahlungserinnerung eine Mahnung mit einer Gebühr von 5 Euro zu erheben
7. Kündigung
Das Unterrichtsverhältnis besteht bis zum Schuljahresende. In besonderen Fällen kann nach Absprache zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
8. Fehlzeiten der Teilnehmer
8.1 Die Gebühr für versäumte Kurstage aufgrund von Fehlzeiten des Teilnehmers kann – auch anteilig – nicht erstattet werden.
8.2 Kann ein Kunde aus irgendeinem Grund an einer Kursstunde nicht teilnehmen, ist aus organisatorischen Gründen ein Nachholen der versäumten Stunde nicht möglich. und die Kursstunde gilt als stattgefunden,
8.3 Eine Rückerstattung der versäumten Kursstunde ist nicht möglich, da es sich um einen geschlossenen Kurs handelt.
9. Ausfall der Lehrkraft
9.1 Müssen Kurse abgesagt werden, z.B. wegen Krankheit der Lehrkraft, wird erst ab mehr als einer Kursstunde pro Halbjahr ein Nachholtermin bzw. ein finanzieller Ausgleich fällig. 9.2 Die Musikschulleitung behält sich das Recht vor, für eine unbestimmte Zeit eine Lehrkraft als Vertretung zu benennen und einzusetzen.
10. Ausfall von Kursstunden
10.1 Für Kursstunden, die von Seitens der Kursleitung aus ausfallen, werden entsprechend Ersatztermine angeboten. Wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen wird, verfällt der Anspruch auf die Kursstunde.
10.2 Die Rückerstattung einer ausgefallenen Kursstunde ist nicht möglich.
11. Kursabsage
Karins Musikgarten behält sich vor, Kurse wegen zu geringer Beteiligung, aus räumlichen, personellen oder finanziellen Gründen abzusagen. Bei Kursabsage vor Beginn des Kurses wird dem Kunden die komplette Kursgebühr zurückerstattet.
Bei Kursabsage während des Kurses wird dem Kunden die Kursgebühr anteilmäßig zurückerstattet.
12. Urheberrechtsschutz
Aus urheberrechtlichen Gründen ist es den Kursteilnehmern nicht gestattet, während den Veranstaltungen zu fotografieren, zu filmen oder Musikstücke auf Band oder elektronisch mitzuschneiden.
13. Haftung
13.1 Die Haftung der Karin`s Musikgarten beschränkt sich auf Fälle, bei denen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der Musikschule vorliegt. Für Schäden an Eigentum und Gesundheit der Teilnehmer und Begleitpersonen, sowohl während der Kurse als auch auf dem Hin-und Rückweg zum Unterricht, wird nicht gehaftet. Die Eltern haften für Ihre Kinder.
13.2 Der Aufenthalt in den Räumlichkeiten und die Teilnahme an den Aktivitäten geschieht auf eigenes Risiko der Lehrteilnehmer und ihrer Begleiter. Für Schäden, die durch Teilnehmer oder begleitende Personen an den Räumlichkeiten oder den anderen Teilnehmern entstehen, haften die Eltern bzw. der Verursacher selbst.
13.3 Für Garderobe oder mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer wird von der Monikas Musikgarten keine Haftung übernommen.
14. Kurse mit Beteiligung der Eltern oder von Eltern beauftragter Aufsichtsperson
14.1 Die Anwesenheit eines Elternteils oder einer anderen, von den Eltern beauftragten, aufsichtspflichtigen Person während des Unterrichts ist zwingend erforderlich. Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf die Lehrkraft ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigenes Risiko. 14.2 Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch die Monikas Musikgarten oder ihrer Lehrkräfte beruhen.
15.Kurse ohne Beteiligung der Eltern
Die Aufsichtspflicht der Lehrkraft beginnt und endet jeweils mit Anfang und Ende der Unterrichtseinheit.
16. Datenschutz
16.1 Die persönlichen und nutzungsbezogenen Daten im Rahmen dieses Unterrichts und der genutzten digitalen Medien werden bei Einhaltung der Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) unter Einhaltung der vorgesehenen Fristen gespeichert. Die Aufzeichnung und Weiterverbreitung des Unterrichts sind nicht gestattet.
16.2 Fotos, die von den Teilnehmern oder etwaigem Begleitpersonal in den Kursen gemacht werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine Veröffentlichung der Fotos im Internet oder in sonstigen Medien ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Musikschulleitung erlaubt.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB‘s ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
18. Gültigkeit
Diese AGBs gelten ab dem 1. März 2025.
Karin`s Musikgarten
Eisenach
Gebührenordnung
1. Gebührenpflicht
Für die Teilnahme an den Musikgarten Kursen/Blöcken von Karin`s Musikgarten, Rudolf-Breitscheid-Str. 1b, 99817 Eisenach, werden Gebühren nach dem anliegenden Gebührentarif erhoben.
2. Gebührenschuldner
Zur Zahlung sind die Teilnehmerinnen/ Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen verpflichtet.
3. Gebührentarife
Die Kurse werden entweder als Blockmodell oder als Schuljahresmodell angeboten.
3.1. Blockunterricht
7 Termine à 30 Minuten - Gesamtbetrag Präsenz 70 Euro
3.2. Kursgebührentarife:
Kurse Daurer EH/Woche Beitrag/Monat: Einzel Kleingruppe 2-3 TN Gruppe 4-8 TN
Musikalische Früherziehung 30 min. ---- 45 EUR 30 EUR
Musikkindergarten 30 min. ---- 45 EUR 30 EUR
Gitarre 30 min. 82 EUR 45 EUR 30 EUR
Keyboard 30 min. 82 EUR 45 EUR
3.2.1. Die Kurse werden halbjährlich organisiert.
Wintersemester vom 01.09. bis zum Monatsletzten des Februars des Folgejahres und
Sommersemester vom 01. März bis 31. August.
3.3. Die Anpassung der Gebührentarife erfolgt in turnusmäßigen Abständen.
4.Fälligkeit
4.1. Blockunterricht: Die Gebühren für einen gebuchten Block werden vor Beginn erhoben und sind als Gesamtbetrag im Voraus fällig.
4.2. Der angegebene Monatsbeitrag ist 1/12 des Jahresbeitrags gemäß der Kursgebührenordnung fällig. Sie sind im Voraus zahlbar zum jeweiligen Monatsersten durch selbstständige Überweisung, vorzugsweise per Dauerauftrag, durch den Teilnehmer oder dessen Vertreter. Der Beitrag ist, wie auf dem Anmeldeformular vermerkt, nach Rechnungsstellung auf das angegebene Konto zu überweisen.
Stand 01.März 2025
Karin´s Musikgarten
Karin Haeschke